Flughafensicherheit

Mit dem Know-How aus der Luft- und Flughafensicherheit bieten wir Ihnen professionelle und zuverlässige Sicherungsdienste an Flughäfen und anderen Einsatzorten an. Hierbei richten wir den Service unseres Sicherheitspersonals nach den individuellen Anforderungen unserer Kunden aus.

Im Rahmen des Werk- und Objektschutzes und der Streifendienste stellen wir Ihnen gerne Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Servicekräfte für Schutz und Sicherheit und/oder IHK geprüfte Schutz und Sicherheitskräfte gemäß § 34a Gewerbeordnung zur Verfügung, die gemäß Ihrer Anforderungen Sicherungsdienste ausüben.

Auch Flughafenbeschäftigte, Crews der Airlines oder zum Beispiel Zulieferer, die sicherheitsrelevante Bereiche des Flughafens betreten, müssen genauso wie Passagiere kontrolliert werden. Darum gehören zu den wesentlichen Aufgaben im Bereich Flughafensicherheit die Personal- und Warenkontrollen gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz. Diese hohen Sicherheitsstandards gelten selbstverständlich ebenfalls für Fahrzeuge und Warenanlieferungen, die in den Sicherheitsbereich gelangen. Hier sorgen unsere Luftsicherheitskontrollkräfte für effiziente Kontrollen.

Neben der Personal- und Warenkontrolle nehmen unsere Mitarbeiter noch viele weitere Sicherungsaufgaben im Auftrag des Flughafenbetreibers gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz und Sicherungsmaßnahmen für Airlines, Zulieferer und Unternehmen gemäß § 9 Luftsicherheitsgesetz wahr.

 

 Leistungsauszug

  • Zugangskontrolle
  • Kontrolle von Personal
  • Fracht- und Warenkontrolle
  • Gepäcksicherung
  • Bordkartenüberprüfung
  • Streifendienste
  • Flugzeugbewachung
  • Fahrzeugkontrolle
  • Kontrolle von Postsendungen
  • Sonderbewachungsaufgaben
  • Sprengstoffspürhunde (LBA-Zertifizierung)